Bank und Versicherung
Allianz Bank verdoppelt die Zinsen
20.02.2012 - 23:24 Uhr

Alle Details und die Kontoeröffnung Online hier:
www.uwe-springborn.com/geldmeister
Kfz Versicherung - Tarifrechner AAOS
22.11.2011 - 23:52 Uhr

Wer seine Prämie selbst berechnen möchte testet den Tarifrechner auf meiner Allianz-Seite.
Foto: Medaille des Motorwassersporclub MC Grünau e.V., der in den Anfängen auch Veranstaltungen auf der Straße organisierte.
Wenn die Absicherung der Berufsunfähigkeit zu teuer ist...
10.10.2011 - 21:56 Uhr
Eine Einkommensabsicherung anderer Art bietet die Körperschutzpolice. Im Blickpunkt steht im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der Beruf sondern die Grundfähigkeiten, die für das Arbeitsleben notwendig sind.
Wann und was die Körperschutzpolice leistet incl. Beispiele finden sich auf meiner Allianz-Homepage.
+++Presseschau+++ Ausführlicher Artikel bei WELT-Online
Wann und was die Körperschutzpolice leistet incl. Beispiele finden sich auf meiner Allianz-Homepage.
+++Presseschau+++ Ausführlicher Artikel bei WELT-Online
Allianz Girokonto Gold - Bargeld ohne Gebühren
05.07.2011 - 23:43 Uhr

Für Alle, die sich schon einmal über hohe Gebühren an Fremdautomaten geärgert haben gibt es das Girkonto Gold der Allianz Bank.
- Überall Bargeld, nirgendwo Gebühren
- Kontobuchungen ohne zeitliche Verzögerung
- Sicherheit beim Online-Banking - Bei allen Zahlungen Online sind Sie versichert.
- Sicherheit im Urlaub - Reiseabruch und Reiserücktritt incl.
Allianz Uwe Springborn jetzt bei Facebook
25.04.2011 - 19:37 Uhr
Wir teilen unser Wissen mit Ihnen.
- verständliche Tips von Experten
- Risiken im Alltag ein Schnippchen schlagen
Japan - Allianz Industrieversicherung verspricht Hilfe
21.03.2011 - 23:37 Uhr
Erdbeben in Japan, die Bilder der Schäden sind täglich in den Medien. Bei Gesprächen mit Kunden wird mir hin und wieder die Frage gestellt, "Wer soll das bezahlen? Können solche Schäden versichert werden?". Die Zeitschrift "Focus" hat Axel Theis, Chef der Allianz Industrieversicherung in einem Interview befragt. Das Interview vom 14.03.2011 kann hier nachgelesen werden.
Risikosportart Motorbootrennsport
06.02.2011 - 19:08 Uhr

Anfrage Berufsunfähigkeitsschutz
Betriebsschließung - Was passiert mit Anwartschaften aus der Betrieblichen Altersvorsorge?
04.12.2010 - 20:41 Uhr
Es gibt viele Gründe weswegen eine Gesellschaft / Unternehmen (GmbH, AG usw.) aufgelöst werden soll. Hat der Betrieb Verpflichtungen aus einer Betrieblichen Altersvorsorge (Pensionszusagen, Zusagen aus Unterstützungskassen oder Zusagen aus Pensionsfonds), dann kann die Liquidation erst nach Übertragung der Verbindlichkeiten auf einen neuen Versorgungsträger erfolgen.
Hier springt die Liquidations-Direktversicherung ein. Auf das Leben des Versorgungsberechtigten wird von dem zu liquidierenden Betrieb eine Versicherung abgeschlossen, die schuldbefreiende Wirkung hat. Die Art und Höhe richtet sich aus den Versorgungszusagen. Anfrage
Die rechtliche Grundlage regelt der § 4 Abs. 4 im Betriebsrentengesetz. Dies trifft nicht für Zusagen aus Pensionskassen oder Direktversicherungen zu. Hier wird die Versicherung einfach an den Versorgungsberechtigten übertragen.
Hier springt die Liquidations-Direktversicherung ein. Auf das Leben des Versorgungsberechtigten wird von dem zu liquidierenden Betrieb eine Versicherung abgeschlossen, die schuldbefreiende Wirkung hat. Die Art und Höhe richtet sich aus den Versorgungszusagen. Anfrage
Die rechtliche Grundlage regelt der § 4 Abs. 4 im Betriebsrentengesetz. Dies trifft nicht für Zusagen aus Pensionskassen oder Direktversicherungen zu. Hier wird die Versicherung einfach an den Versorgungsberechtigten übertragen.
Gemietet, Geleast, Gepachtet - Nicht versichert, Ausnahme Wassersport
01.11.2010 - 23:40 Uhr

Während einer öffentlichen Veranstaltung (Saisonabschluss) haben teilnehmende Bootseigner Ihr Sportgerät an interessierte Sportfreunde zum Testen zur Verfügung gestellt. Hierbei passierte es, dass ein Sportfreund aufgrund eines Fahrfehlers kenterte und das Boot durch die starke Strömung am Steg beschädigt wurde.
Da es sich um ein Rennboot handelt, bestand beim Eigner kein Kaskoversicherungsschutz. Ärgerlich für Sportfreunde, die Ihr Material zur Verfügung stellen, wenn sie auf dem Schaden sitzen bleiben.
Hat der Verursacher eine Privat-Haftpflichtversicherung kann jedoch der Schaden ersetzt werden, vorausgesetzt man hat die richtigen Bedingungen.
Grundsätzlich gilt in der Privat-Haftpflichtversicherung:
Ausgeschlossen sind "Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt haben oder diese Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind."
Allerdings kann im Vertrag eine Klausel enthalten sein, die so oder ähnlich im Vertrag steht:
"Mitversichert ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von folgenden Wasserfahrzeugen:
- Modell- und Spielfahrzeuge - auch ferngesteuerte -, die nicht zum Mitfahren oder Aufsitzen geeignet sind;
- Windsurfbretter;
- sonstige Wasserfahrzeuge - ausgenommen eigene Segelboote mit über 5 Meter Rumpflänge und eigene oder fremde Wasserfahrzeuge mit Motor (auch Hilfs- oder Außenbordmotor) oder Treibsätzen;
- fremde Boote mit Motor (auch Segelboote mit Hilfsmotor) bis zu einer Motorstärke von 110 kW (150 PS), soweit dieser Gebrauch gelegentlich und jeweils nur vorübergehend bis zu höchstens vier Wochen erfolgt."
Neu - AAOS - Allianz Kfz-Versicherung Online mit Betreuung
23.10.2010 - 19:14 Uhr

> Zur preiswerten Alternative der Kfz-Versicherung hier klicken.
Nachtrag v. 23.10.: Durch den Button "Vorschlag an Allianz-Fachmann übergeben", wird die Prämie zur Kfz-Versicherung gesichert.
Fachagentur für die Allianz Bank
21.09.2010 - 22:34 Uhr
Seit August 2010 bin ich zertifizierte Fachagentur für die Allianz Bank.
Die Qualifizierungsmaßnahme erfolgte durch die „Personalzertifizierstelle der TÜV Rheinland Bildung und Consulting GmbH“ mit abschließender schriftlicher Prüfung.
Weitere Informationen zur Bank und den Konditionen sind auf meiner Seite www.uwe-springborn.com zu finden.
Die Qualifizierungsmaßnahme erfolgte durch die „Personalzertifizierstelle der TÜV Rheinland Bildung und Consulting GmbH“ mit abschließender schriftlicher Prüfung.
Weitere Informationen zur Bank und den Konditionen sind auf meiner Seite www.uwe-springborn.com zu finden.
Tagesmutter - Wann beginnt die gewerbliche Tätigkeit?
11.09.2010 - 23:36 Uhr

Hier sollte man sich jedoch sehr genau seinen Vertrag anschauen. Meistens lautet der Satz: „Die Betreuung und Beaufsichtigung von fremden Kindern und Jugendlichen ist im Rahmen Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert, soweit diese Tätigkeit weder als gewerbliche, berufliche oder betriebliche Tätigkeit einzustufen ist.“
Geschieht die Tätigkeit gegen Entgelt (Aufwandsentschädigung), kann es sein, dass die Grenzen des PH-Versicherungsschutzes überschritten werden. Eine berufliche bzw. betriebliche Tätigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn sie auf Dauer angelegt ist und / oder dem Erwerb des Lebensunterhaltes (mit-)dient.
Daher empfiehlt sich der Abschluss einer separaten Haftpflichtversicherung für Tagesmütter.
Für weitergehende Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
www.uwe-springborn.com
Haftung von Vereinsvorständen
28.07.2010 - 16:17 Uhr
Die Bundesregierung hat im Zuge einer Initiative zur Stärkung des Ehrenamtes die Haftung von Vereinsvorständen privilegiert. In diesem Rahmen wurde der neue § 31 a BGB ins Gesetz aufgenommen.
Die Vorschrift lautet:
§ 31 a Haftung von Vorstandsmitgliedern
(1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 Euro jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegen- über den Mitgliedern.
(2) Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Dies hat zur Folge, dass die Haftung des ehrenamtlichen Vorstandes (gemäß den o.g. Kriterien) gegenüber dem Verein auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist. Wird der ehrenamtliche Vorstand von Dritten im Außenverhältnis zur Haftung herangezogen, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so hat er gegen den Verein einen Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen Dritter.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Verein in solchen Fällen auf dem Schaden selbst "sitzen bleiben würde".
Der Versicherer sollte unabhängig von der Frage, welche Art der Fahrlässigkeit vorliegt, Versicherungsschutz bieten. Dies bietet vor allem folgende Vorteile:
Für weitergehende Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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Die Vorschrift lautet:
§ 31 a Haftung von Vorstandsmitgliedern
(1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 Euro jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegen- über den Mitgliedern.
(2) Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Dies hat zur Folge, dass die Haftung des ehrenamtlichen Vorstandes (gemäß den o.g. Kriterien) gegenüber dem Verein auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist. Wird der ehrenamtliche Vorstand von Dritten im Außenverhältnis zur Haftung herangezogen, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so hat er gegen den Verein einen Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen Dritter.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Verein in solchen Fällen auf dem Schaden selbst "sitzen bleiben würde".
Der Versicherer sollte unabhängig von der Frage, welche Art der Fahrlässigkeit vorliegt, Versicherungsschutz bieten. Dies bietet vor allem folgende Vorteile:
- Der Verein bleibt nicht auf einem vom Vorstand verursachten Schaden sitzen.
- Der Vorstand läuft im Schadenfall nicht Gefahr in die z. T. schwierige Abgrenzung zwischen den Arten der Fahrlässigkeit zerrieben zu werden.
Für weitergehende Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
www.uwe-springborn.com


